AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen e-shop


1. Die Firma Hoppstar GmbH, A-4710 Grieskirchen ist der shop-Betreiber von www.hoppstar.com. 


Allen Lieferungen und Leistungen aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.


2. Die Hoppstar GmbH wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als drei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.


3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die Hoppstar GmbH, Steiffstraße 1, A-4710 Grieskirchen trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware.


4. Lieferungen im Inland liefern wir auch per Nachnahme. Wird die Annahme von Nachnahme-Sendungen grundlos verweigert oder "nicht abgeholt" behalten wir uns vor, 25.- Euro für Bearbeitungsgebühr/Portokosten zu berechnen. Nicht bezahlte Bearbeitungsgebühren werden auf dem Rechtsweg (Rechtsanwalt) eingeklagt. Portokosten für Warenrücksendungen trägt zur Gänze der Käufer. Bei Rücküberweisung des Betrages für zurückgesendete Lieferungen werden die von uns bezahlten Portospesen in Abzug gebracht.


5. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Normale Abnutzung bzw. Beschädigungen, insbesondere durch Nichteinhalten der Gewichtsgrenzen bzw. unsachgemäße Verwendung bleibt hiervon unberücksichtigt.


6. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferanten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


7. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und elektronisch  zu  verarbeiten. Wir geben keine Daten an Dritte weiter!


8. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, sind das Bezirksgericht Grieskirchen. bzw. das am Wirkungsort von www.hoppstar.com nächstgelegene zuständige Gericht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich


1.1 Sämtliche Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen (nachfolgend „LEISTUNGEN“) der Hoppstar GmbH (nachfolgend Hoppstar) einschließlich aller zukünftigen LEISTUNGEN erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) und ausschließlich im B2B Geschäftsverkehr mit den Kunden von Hoppstar (nachfolgend „KUNDEN“). Bereits existierende und zukünftig geschlossene individualvertragliche Absprachen mit KUNDEN gehen diesen AGB vor, soweit sie unterschiedliche Regelungen und Absprachen im Vergleich zu diesen AGB enthalten.


1.2 Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Hoppstar abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Ausführung von LEISTUNGEN seitens Hoppstar in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung seitens Hoppstar.


2. Angebote und Vertragsschluss


2.1 Angebote von Hoppstar sind – soweit nicht ausdrücklich abweichend seitens Hoppstar schriftlich bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Vertrag zwischen Hoppstar und dem KUNDEN kommt erst mit erteilter schriftlicher Bestätigung seitens Hoppstar rechtsverbindlich zustande. Dies gilt auch für Abreden und Nebenabreden.


2.2 Zu Angeboten gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Größenangaben, Muster, etc. sind branchenübliche Näherungswerte. Abweichungen der gelieferten Markenartikel von der Bestellung bleiben im Hinblick auf Material und Ausführung im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.


3. Preise, Zahlungsbedingungen


3.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich abweichend mit dem KUNDEN vereinbart, gelten sämtliche Preise von Hoppstar entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste von Hoppstar zzgl. Mehrwertsteuer.


3.2 Rechnungen von Hoppstar sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung netto und spesenfrei zahlbar, soweit keine abweichenden schriftlichen Absprachen zwischen dem KUNDEN und Hoppstar getroffen wurden. Hoppstar behält sich insbesondere bei Erstkunden und bei bestehendem Zahlungsverzug eines KUNDEN unabhängig von sonstigen etwaig bestehenden Rechten vor, die weitere Belieferung des KUNDEN von Lieferung gegen Vorkasse abhängig zu machen, bzw. sonstige aus Sicht von Hoppstar geeignete Sicherheiten zu fordern.


3.3 Bei Überschreitung der Fälligkeit bzw. schriftlich zwischen Hoppstar und dem KUNDEN vereinbarter Zahlungsziele ist Hoppstar unabhängig von sonstigen bestehenden Rechten, berechtigt, bis zur vollständigen Leistung der Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch bei Stundung.


3.4 Eine Preisanpassung seitens Hoppstar bleibt vorbehalten, soweit Hoppstar dem KUNDEN noch keine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat.


3.5 Der KUNDE ist zu einer Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur dann berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des KUNDEN.


4. Lieferung


4.1 Sämtliche Lieferfristen werden seitens Hoppstar annähernd, jedoch unverbindlich angegeben, es sei denn, dass Hoppstar im Einzelfall mit dem KUNDEN ausdrücklich schriftlich einen Liefer-Fixtermin vereinbart. 


4.2 Falls nicht ausdrücklich abweichend schriftlich mit dem KUNDEN vereinbart, erfolgen Lieferungen seitens Hoppstar grundsätzlich mit folgenden Versandpreisen.


Für Deutschland: 


Einkaufswert netto von € 1,- bis € 300,-: € 9,40

Einkaufswert netto von € 301,- bis € 550,-: € 6,5

Einkaufswert netto von € 551,- bis € 800,-: € 3,5

Einkaufswert netto ab € 801,-: € 0,-


Für Österreich: 


Einkaufswert netto von € 1,- bis € 300,-: € 17,70

Einkaufswert netto von € 301,- bis € 550,-: € 12,10

Einkaufswert netto von € 551,- bis € 800,-: € 6,50

Einkaufswert netto ab € 801,-: € 0,-


4.3 Hoppstar ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen und diese jeweils eigenständig dem KUNDEN gegenüber zu fakturieren.


4.4 Sofern Hoppstar verbindliche Liefer- oder Leistungstermine aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von Hoppstar nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann, wird Hoppstar den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefer- oder Leistungstermin mitteilen. 


4.5 Bei Annahmeverzug des KUNDEN, dem Unterlassen einer Mitwirkungshandlung oder einer Lieferverzögerung aus anderen seitens des KUNDEN zu vertretenden Gründen ist Hoppstar unabhängig von sonstigen ihr zustehenden Rechten berechtigt, den Ersatz des hieraus Hoppstar entstehenden Schadens einschließlich sämtlicher damit in Verbindung stehender Mehraufwendungen zu verlangen. Ferner geht in diesem Fall die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des Untergangs der entsprechenden Waren auf den KUNDEN über.


5. Gewährleistung und Retouren, Verjährung


5.1 Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für die Kunden bestimmten Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen.


5.2 Gewährleistungsansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser den betreffenden Mangel rechtzeitig schriftlich gegenüber Hoppstar gerügt hat und seinen ihm gesetzlich unterliegenden Untersuchungspflichten nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln hat diese Untersuchung unverzüglich zu erfolgen.


5.3 Der KUNDE wird die von ihm als mangelhaft bezeichnete Ware umgehend auf Anforderung von Hoppstar hin gemeinsam mit einer Kopie des betreffenden Lieferscheins zur Prüfung des gerügten Mangels zur Verfügung stellen. Sofern tatsächlich ein Mangel an der betreffenden Ware vorliegt, ist Hoppstar nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung mit einer Tragung von Aufwendungen bis maximal der Höhe des jeweiligen Kaufpreises oder zur Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, wird sie unmöglich oder erfolgt sie nicht innerhalb einer seitens des KUNDEN gesetzten angemessenen Frist, ist dieser bei Vorliegen und im Umfang der gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder alternativ zu einer Minderung des Kaufpreises, bzw. zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Einbeziehung der in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen berechtigt. Bei teilbaren LEISTUNGEN beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den konkret mangelhaften Teil.


5.4 Der KUNDE ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hoppstar seinen Kunden gegenüber die Mängel an ihm von Hoppstar gelieferten Produkten zu bestätigen, oder sonstige Anerkenntnisse oder Zusagen der Mängelgewährleistung zu machen. Hoppstar haftet generell nicht für Gewährleistungen und sonstige Garantiezusagen, die der KUNDE seinen Kunden gegenüber gibt und die über den in diesen AGB geregelten Umfang hinausgehen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen, eine korrespondierende weitergehende Gewährleistungshaftung von Hoppstar gegenüber Endverbrauchern aufgrund anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften gegeben ist.


5.5 Die Gewährleistungs- bzw. Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang, bzw. ab Abnahme. Jegliche Modifikation oder Reparatur an den von Hoppstar gelieferten Waren ohne ihre ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung lässt die Gewährleistung von Hoppstar erlöschen. Gleiches gilt bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder anderen Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waren. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen lässt bestehende Zahlungsansprüche von Hoppstar unberührt. Im Fall des Zahlungsverzugs des KUNDEN ruhen die Gewährleistungsverpflichtungen von Hoppstar bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht.


5.6 Die Rücksendung nicht mangelhafter Ware ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von Hoppstar zulässig. Voraussetzung für eine Gutschrift aufgrund von Rücksendungen nicht mangelhafter Ware ist, dass die Ware in einem vollumfänglich verkaufsfähigen Zustand bei Hoppstar eingeht. Hoppstar behält sich vor, den Gutschriftbetrag angemessen zu kürzen.


6. Haftung und Haftungsbeschränkung


6.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Hoppstar (unter Einbeziehung der Haftung für ihre Mitarbeiter, gesetzlichen oder vertraglich ernannten Vertreter und für ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen) bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen zwingendenden Vorschriften.


6.2 Auf Schadensersatz haftet Hoppstar – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hoppstar nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Hoppstar jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens und der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag (netto) der jeweiligen Warenlieferung begrenzt, die den Schadensersatzanspruch des Kunden ausgelöst hat, bzw. damit in Verbindung steht, begrenzt.


6.3 Die sich aus der vorstehenden Ziffer 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Hoppstar einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Eine über diese AGB etwaig weitergehende Haftung seitens Hoppstar aufgrund anwendbarer gesetzlich zwingender Vorschriften etwa im Rahmen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


7. Eigentumsvorbehalt 


7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) seitens des betreffenden Kunden das Eigentum von Hoppstar (nachfolgend „VORBEHALTSWAREN“). Bei laufender Rechnung gelten die Sicherungen von Hoppstar als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.


7.2 Der KUNDE ist zu einer pfleglichen Behandlung und gesonderten Aufbewahrung der gelieferten VORBEHALTSWAREN verpflichtet und wird diese auf eigene Kosten gegen betriebsübliche Risiken versichern. Der KUNDE ist berechtigt, die VORBEHALTSWAREN im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch sämtliche Forderungen, die aus dieser Weiterveräußerung resultieren in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrages einschl. MwSt. bereits jetzt sicherungshalber an Hoppstar ab, die die Abtretung annimmt.


7.3 Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der KUNDE auch nach dieser Abtretung neben Hoppstar berechtigt. Hoppstar wird die Forderung nicht einziehen, solange der KUNDE nicht im Zahlungsverzug ist, sowie insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt oder Zahlungseinstellung gegeben ist. In diesen Fällen wird der KUNDE umgehend Hoppstar die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Drittschuldner einschließlich aller sonstigen zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben nennen sowie Unterlagen aushändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilen. Der KUNDE gestattet Hoppstar und/oder von Hoppstar schriftlich bevollmächtigten Dritten bereits jetzt auch bei ihm oder Dritten lagernde und seitens des KUNDEN noch nicht bezahlte VORBEHALTSWAREN abzuholen. Er wird Hoppstar und/oder deren Bevollmächtigten hierzu den Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten ermöglichen. Eine Rücknahme der VORBEHALTSWAREN ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Letzteres gilt nur, wenn Hoppstar diesen Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Hoppstar ist nicht verpflichtet hinsichtlich der Rücknahme eine Frist zu setzen. Hoppstar ist berechtigt, die VORBEHALTSWAREN nach ihrer Wahl im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Kaufpreis zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.


7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter wird der KUNDE auf bestehende Rechte von Hoppstar hinweisen und diese umgehend schriftlich benachrichtigen, damit Hoppstar ihre Rechte entsprechend wahrnehmen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Hoppstar die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten haftet hierfür der KUNDE. 


8. Speicherung von Daten, Vertraulichkeit


8.1 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden im zulässigen Rahmen des Datenschutzgesetztes (DSG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verbundene Unternehmen weitergegeben. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der KUNDE stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kundenbezogener Daten im genannten Umfang zu. Details hierzu können der aktuellen Datenschutzerklärung – zu finden auf www.hoppstar.com – entnommen werden.


8.2 Sämtliche dem KUNDEN seitens Hoppstar überlassene Materialien und Informationen sind – soweit diese nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind – seitens des KUNDEN vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hoppstar weder vervielfältigt, veröffentlicht, noch in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind diese Unterlagen und Informationen nach Wahl von Hoppstar an diese zurückzugeben und/oder zu vernichten.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht


9.1 Erfüllungsort für alle LEISTUNGEN ist der Sitz von Hoppstar und Zahlungen seitens des KUNDEN ist der Firmensitz von Hoppstar in Grieskirchen.


9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz. Hoppstar ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen. 


9.3 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.


10. Schlussbestimmungen


10.1 Rechte des KUNDEN aus mit Hoppstar getätigten Geschäften dürfen nur mit ausdrücklich vorab erteilter schriftlicher Zustimmung seitens Hoppstar abgetreten werden.


10.2 Hoppstar behält sich vor, diese AGB – soweit aus ihrer Sicht erforderlich – zu ändern und/oder zu ergänzen und wird dem KUNDEN unverzüglich eine entsprechend modifizierte schriftliche Version zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Fassung der AGB vollumfänglich ersetzt. Dies gilt entsprechend auch für die Vorgängerversion dieser AGB. Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten AGB seitens des KUNDEN bereits getätigten und seitens Hoppstar bestätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion der jeweiligen AGB ausgeführt.


10.3 Sämtliche mündlich getroffenen Absprachen und Vereinbarungen zwischen Hoppstar und dem KUNDEN bedürfen zu ihrer rechtsverbindlichen Wirkung der Schriftform und der Bestätigung seitens der Geschäftsleitung von Hoppstar. Schriftliche Benachrichtigungen können auch mittels E-Mail oder in sonstiger Weise elektronisch übermittelt werden.


10.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages im Übrigen nicht. Hoppstar und KUNDE verpflichten sich für diesen Fall ausdrücklich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken in diesen AGB.